2015 kam die Stadtgemeinde Gänserndorf, nach Abhandlung einer Verlassenschaft, unerwartet in den Besitz einer Teilfläche (1/3) einer Liegenschaft in Gugging.

Der Miteigentümer (2/3 des Grundstücks), welcher in Kanada wohnhaft ist, wollte seinen Anteil des Grundstücks unbedingt verkaufen. Die Stadtgemeinde Gänserndorf verständigte sich mit dem Mitbesitzer darauf, einen gemeinsamen Grundstücksverkauf anzustreben.

Diesbezüglich wurde im März 2016 auch ein einstimmiger Beschluss im Gemeinderat gefasst.

Im April 2016 wurde der Stadtgemeinde Gänserndorf mitgeteilt, dass zwei Kaufanbote zu 170.000 Euro bzw. 180.000 Euro für das Grundstück vorliegen.

Diese Anbote erschienen den Vertretern der Stadtgemeinde Gänserndorf nicht besonders attraktiv woraufhin man sich nach internen Beratungen nun doch zu einem Ankauf des 2/3 Anteils vom Miteigentümer entschloss. Dies führte zu einem Kaufanbot von 125.000 Euro für den 2/3 Anteil. Der Miteigentümer stimmte dem Anbot zu. Am 18. Mai 2016 hätte dies dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.

Am Tag vor der Gemeinderatssitzung wurde der Stadtgemeinde Gänserndorf vom 2/3 Mitbesitzer zur Kenntnis gebracht, dass er das noch nicht angenommenen Verkaufsanbot kurzerhand zurückziehe, da es nun ein neues Angebot für die gesamte Liegenschaft in der Höhe von 250.000 Euro gäbe.

Die Stadtgemeinde Gänserndorf hat aufgrund der kurzfristigen und überraschenden Änderung der Gegebenheiten einstimmig im Gemeinderat beschlossen, dass nochmals eine Schätzung des Grundstückes in Auftrag gegeben werden soll. Auf Basis dieser sollte dann eine Entscheidung getroffen werden, ob die Liegenschaft verkauft wird oder ob man seitens der Stadtgemeinde ein höheres Kaufanbot abgegeben soll.

Die Firma REMAX die mit dem Verkauf der Liegenschaft beauftragt war, teilte der Stadtgemeinde Gänserndorf mit, dass für das Grundstück, nach mehreren erfolglosen Versuchen und Besichtigungen, kein höherer Verkaufspreis zu erzielen war und alle Interessenten „abgesprungen“ wären.

Da der Miteigentümer weiter auf einen Verkauf drängte, ersuchte man seitens der Stadtgemeinde Gänserndorf den 2/3 Miteigentümer, er möge nochmals mit dem ursprünglichen Interessenten in Kontakt beziehungsweise in Verhandlungen treten, um eventuell einen höheren Preis zu erzielen.

Im März 2017 wurde der Stadtgemeinde Gänserndorf vom Miteigentümer bekanntgegeben, dass auch der ursprüngliche Interessent „abgesprungen“ wäre und es somit keinen Käufer für die Liegenschaft gäbe.

Daraufhin wurde das Grundstück auf der Plattform willhaben inseriert. Auch dies war erfolglos.

Folglich schloss sich die Stadtgemeinde Gänserndorf dem Wunsch des Miteigentümers an, der weiterhin auf einen raschen Verkauf drängte, und stimmte mittels eines Stadtratsbeschlusses der Beauftragung eines weiteren Maklers zu.

Im April 2019 wurde über den beauftragten Makler ein Kaufanbot (230.000 Euro) über den Miteigentümer an die Stadtgemeinde Gänserndorf übermittelt.

Nachdem der ganze Prozess schon lange andauerte und der 2/3 Mitbesitzer an einem raschen Verkauf interessiert war, verständigten sich beide Liegenschaftsbesitzer darauf, zum angebotenen Preis zu verkaufen.

Dies mündete am 27. Juni 2019 seitens der Stadtgemeinde Gänserndorf in einem einstimmigen GR-Beschluss zum gemeinsamen Verkauf der Liegenschaft an Herrn Stefan Schmuckenschlager.

Fakt ist, dass der Verkaufsverhandlungen des Grundstücks zu jedem Zeitpunkt transparent waren,  durch eine Maklerfirma erfolgten und der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gänserndorf, dem zum in Frage stehenden Zeitraum Vertreter der ÖVP, SPÖ, Grünen, FPÖ und der Freien Bürgerliste Gänserndorf angehörten, stets involviert war und die Beschlüsse einstimmig gefasst wurden. Direkte Verkaufsgespräche zwischen den Bürgermeistern von Gänserndorf und Klosterneuburg fanden nicht statt.

Die Stadtgemeinde Gänserndorf hat in den letzten Jahren mehrere Liegenschaften bzw. Immobilien an- bzw. verkauft. Dass in jüngster Zeit die Grundstückspreise vielerorts massiv gestiegen sind ist kein Geheimnis und insofern kann ein Kauf- oder Verkaufspreis aus dem Jahr 2019 nicht mit aktuellen Preisen verglichen werden.