Arbeiterkammer

Akplus-Bildungsbonus in Höhe von 120,- Euro
gilt ausschließlich für AK-Mitglieder, die noch im Berufsleben stehen.

Wiedereinsteiger erhalten € 170,-

Gefördert werden:

  • Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene
  • EDV-Basis- bzw. Einsteigerkurse
  • Englischkurse bis zum Niveau A 2 (siehe unten)
  • Ostsprachen bis zum Niveau A 2 (siehe unten)
  • manche Bewegungs- und Entspannungskurse (siehe beim jeweiligen Kurs)

Diese Kurse sind mit dem AK-Logo gekennzeichnet.

AK plus-gekennzeichnete Kurse in diesem Kursprogramm werden von der Niederösterreichischen Arbeiterkammer gefördert. Mitglieder der AKNÖ haben Anspruch auf den AK plus-Bildungsbonus. Dieser vergütet ihnen nach Kursabschluss 50% der Kurskosten bis max. € 120,– pro Kalenderjahr. AKNÖ-Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, können bis zu € 170,– refundiert bekommen bzw. Mitglieder, die aktuell eine Leistung vom AMS erhalten (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), sogar bis zu € 220,–.

Die Abrechnung des Bildungsbonus erfolgt nach Abschluss des Kurses direkt mit der NÖ Arbeiterkammer. Weitere Informationen finden Sie unter noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Für AK Wien Bonus bleibt die Verrechnung gleich – Abgabe beim Referenten, ev. Aufzahlung.

AKNÖ Hotline: 057171/29000
AK Wien Hotline: 0800/311311

Sprachen

Unsere Sprachkurse sind entsprechend den Niveaus aus dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen“ bezeichnet (A1, A2, etc.). Kurse, die mit einem zusätzlichen „+“ gekennzeichnet sind (A1+, A2+), haben ein etwas höheres Niveau.

A1 Anfänger und 2.Semester (3.Semester A1+)
A2 4.Semester und leicht Fortgeschrittene
B1 Fortgeschrittene (BHS-Kenntnisse)
B2 Fortgeschrittene (Matura-Kenntnisse)

NÖ. Arbeitnehmerförderung für Arbeitnehmer, Wiedereinsteiger, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld und Sozialhilfebezieher:

Bei Besuch eines berufsspezifischen Weiterbildungskurses währendeines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt  höchstens 2.640,- Euro als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:

50 % Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
80 % Kurskosten: ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnenWiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind

Für Kurskosten unter 70,– € wird keine Beihilfe gewährt.
Hobbykurse werden nicht gefördert!

Auf der Internetseite www.noe.gv.at/bildungsfoerderung finden Sie die Förderrichtlinien und ein Antragsformular. Der Antrag kann nur über Internet erfolgen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an uns!

Weitere Förderungen:

Zahlreiche Fachgewerkschaften und auch andere Institutionen fördern Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitglieder. Privatpersonen können nun Kurskosten für Sprachkurse auch von der Steuer absetzen und in ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten in Rechnung stellen. Es ist allerdings die berufliche Relevanz erforderlich.