Die Stadtgemeinde hat gemäß EU-Richtlinie 2019/1937 und NÖ Hinweisgeberschutzgesetz ein internes System zum Schutz der Hinweisgeber (Whistleblowing)  eingerichtet, das online und anonym für einen Hinweis genutzt werden kann, um insbesondere auf betrügerisches Verhalten, Missständen oder Rechtsverstößen in der Verwaltung aufmerksam machen zu können.