Allgemeine Informationen

alle Kosten pro Jahr inkl. Ust.

Mülltonnen

Restmülltonnen Entleerung alle 4 Wochen

120l Restmülltonne: € 150,–
240l Restmülltonne: € 175,–
1100l Restmülltonne: € 1.400,–

Restmülltonne Entleerung alle 2 Wochen

1100l im 2-Wochen-Turnus: € 2.800,–

Biotonnen Entleerung jede Woche (außer zwischen den Monaten Dezember bis März alle 2 Wochen)

120l Biomülltonne: € 90,–
240l Biomülltonne: € 170,–

Altpapiertonnen Entleerung alle 8 Wochen

120l Altpapiertonne: Gratis (eine pro Restmülltonne), nur für wenig Altpapier geeignet
240l Altpapiertonne: Gratis (eine pro Restmülltonne), wird von uns empfohlen
Zweite und jede weitere 120- oder 240l Altpapiertonne: € 20,–

Plastik- und Metallverpackungen Entleerung alle 4 Wochen

120l Plastik- und Metallverpackungstonne (gelbe Tonne): Gratis (eine pro Restmülltonne)
Zweite und jede weitere 120l Plastik- und Metallverpackungstonne: € 20,–

Säcke für Plastik- und Metallverpackungsabfälle: Benützen Haushalte keine “gelbe Tonne” dann werden pro Haushalt und Kalenderjahr 2 Rollen mit je 6 “gelben Säcken” kostenlos abgegeben. Aus rechtlichen Gründen (ARA-System, koordiniert österreichweit die Sammlung von Verpackungsabfällen) können nicht mehr Säcke ausgegeben werden.

Restmüllsäcke 60l

€ 3,00/pro Stück (im Rathaus am Infopoint erhältlich). Im Zuge der Müllabfuhr werden nur jene Restmüllsäcke mitgenommen, welche bei der Gemeinde gekauft wurden und somit über die Aufschrift “Stadtgemeinde Gänserndorf” verfügen. Restmüllsäcke, welche in Geschäften gekauft wurden, werden im Zuge der Müllabfuhr nicht mitgenommen.

Kompostierbare Bioabfallsäcke

10-Liter-Biosäcke aus Maisstärke (für die Küche) sind in Packungen zu 26 Stück um einen Preis von € 2,– am Infopoint, Erdgeschoß, erhältlich. Beim Kauf von 5 Packungen erhalten Sie kostenlos einen 10-Liter-Kübel für die Küche dazu.

Papiersäcke für Gartenabfälle

120-Liter-Papiersäcke für Laub, Zweige und Gras (Gras bitte erst kurz vor der Entleerung in die Säcke geben, weil sie sonst reißen). Diese Säcke werden im Zuge der Biotonnenentleerung mitgenommen: Pro Stück € 3,00.

120-Liter-Papiersäcke für das Laub der öffentlichen Grünflächen bzw. Alleebäume. Diese Säcke werden im Zuge der Biotonnenentleerung mitgenommen: Kostenlos.

In Gänserndorf besteht generell für alle verbauten Grundstücke bzw. für alle Grundstücke, auf denen mit der Errichtung eines Wohnhauses begonnen wurde (d.h. ab Baubeginn), die Verpflichtung, eine Mülltonne für den Restmüll zu übernehmen.

Die Gründe für diese strikte Regelung liegen darin, dass in Gänserndorf, und hier vor allem in Gänserndorf-Süd, viele Zweitwohnsitzer wohnen und auch laufend neue Wohnhäuser errichtet werden. Die anfallenden Abfälle werden von vielen Bauwerbern bzw. Besitzern von sogenannten Wochenendhäusern zu ihrem bisherigen Wohnsitz (vor allem Wien oder anderen Gemeinden im Bezirk) mitgenommen. Diese Vorgangsweise würde eigentlich keine Schwierigkeiten verursachen, es befinden sich aber leider offensichtlich einige darunter, die ihre Abfälle im Wald, bei den Sammelinseln für Glas und Textilien oder einfach sonst wo am Straßenrand ablagern. Auf diese Weise fallen große Abfallmengen an, die von der Gemeinde entsorgt werden müssen.

Um nun dieses Problem in den Griff zu bekommen, werden seit 1993 alle Mitbürger, die mit der Errichtung eines Wohnhauses begonnen haben oder bereits ein fertiges und benützbares Wohnhaus besitzen oder auf deren Grundstück sich ein Gartenhaus oder eine sonstige Baulichkeit befindet, verpflichtet, eine Mülltonne (nur für den Restmüll) zu übernehmen, auch wenn sie diese vielleicht nicht immer benötigen.

Diese Bestimmungen begründen sich auf den § 9 Abs. 1 des NÖ. Abfallwirtschaftsgesetztes, LGBl. 8240, der besagt, dass die Eigentümer von Liegenschaften verpflichtet sind, Abfälle nur durch Einrichtungen behandeln zu lassen, deren sich die Gemeinde bedient.

In den Kosten der Restmülltonne ist nicht nur der Aufwand für die Beseitigung des üblichen Restmülls enthalten, es werden zusätzlich folgende kostenlose Serviceeinrichtungen angeboten: Sperrmüllabfuhren, Problemstoffsammlungen, Übernahme von Sperrmüll, Styropor, Kunststofffolien, Kartonagen, Problemstoffen etc. an der gemeindeeigenen Deponie, Sammelinseln mit Behältern für Glas und Textilien etc.

Auch wenn das Haus noch nicht bewohnbar ist, fallen speziell beim Hausbau üblicherweise auch Zement- und Mörtelsäcke, Verpackungsfolien und Kartonagen von Baumaterialien sowie Kartuschen, Dosen oder Kübel von Klebern und Schäumen an. Auch diese müssen entsorgt werden.

Die Zurechnung der Abgaben in einem laufenden Quartal erfolgt immer monatsweise. Änderungen in einem laufenden Quartal werden daher wie folgt vorgenommen:

Bei Zustellung oder Rückgabe einer Mülltonne vom 1. bis zum 14. eines Monats ist die Wirksamkeit mit dem 1. dieses Monats gegeben. Bei Zustellung oder Rückgabe einer Tonne vom 15. bis zum letzten Tag eines Monats ist die Wirksamkeit mit dem 1. des folgenden Monats gegeben.

z.B.: Tonne zugestellt oder zurückgegeben am 12.10. – Wirksamkeit ab 1.10.
z.B.: Tonne zugestellt oder zurückgegeben am 18.10. – Wirksamkeit ab 1.11.

Wurde für eine zurückgegebene Mülltonne das laufende Quartal bereits vorgeschrieben, wird der zu viel einbezahlte Betrag nicht rücküberwiesen, sondern es erfolgt die Gutschrift im nächsten Quartal.

In Gänserndorf besteht generell für alle Grundstücke bei denen angenommen werden kann, dass bei deren Benützung Abfälle anfallen, die Verpflichtung, eine Restmülltonne zu benützen. Abfälle können in der Regel auf Grundstücken anfallen, auf denen sich eine Baulichkeit (Wohnhaus, Gartenhaus, Gartenhütte) befindet.

Die Gemeinde finanziert mit den Einnahmen aus der Restmülltonne nicht nur die Restmüllentsorgung, sondern alle Kosten, die mit der Abfallentsorgung anfallen. In den Kosten der Restmülltonne ist daher nicht nur der Aufwand für die Beseitigung des Restmülls enthalten. Es werden zusätzlich folgende kostenlose Serviceeinrichtungen finanziert: Sperrmüllabfuhr, Sondermüllsammlung, Übernahme von Altstoffen an der Deponie, Entleerung der öffentlichen Abfallkörbe, Beseitigung wilder Ablagerungen etc.

Mülltrennung

Die Trennung der Abfälle in die einzelnen Rest- und Wertstoffe ist im Abfallwirtschaftsgesetz geregelt. Es gibt aber in den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden Unterschiede über die Details der Trennung. Die Stadtgemeinde Gänserndorf ist nicht Mitglied des „Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes“ im Bezirk Gänserndorf. Im Gemeindegebiet von Gänserndorf werden in der „gelben Tonne“ bzw. im „gelben Sack“ alle Verpackungsabfälle gesammelt.

Hier kommen Sie zum Abfall-Trenn-ABC des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Abfälle

In der Deponie Gänserndorf kann Holz wie folgt entsorgt werden:

Lackiertes Holz aus dem Außenbereich (Altholz thermisch):

Türen + Türstöcke, Fenster + Fensterstöcke, Holz mit Glas oder Stoffbezug, Holzzäune, Laminatböden, Holzfaserplatten (Kastenrückwände), Holzdämmplatten, Holz mit Dachpappenresten

Unbehandeltes Holz (Altholz stofflich):

Holzmöbel, Paletten, Spanplatten, Schalungsplatten, Leimholz, Dachstühle, Holz-Obstkisten, Parkettböden ohne Kleber

In Gänserndorf befinden sich zahlreiche Standorte mit Weißglas- und Buntglasbehältern.

Bitte beachten Sie, dass in diese nur Verpackungsglas eingeworfen werden darf: Also nur Glasflaschen, Gurken- bzw. Marmeladegläser, Gläser mit Babynahrung und ähnliches.

Keinesfalls gehören Fensterglas, Glasplatten und ähnliche Gläser in die Sammelbehälter. Diese gehören zum Restmüll.

Die Standorte der Altstoffsammelinseln finden sie unter MüllbeseitigungServiceStandorte der Altstoffsammelinseln

Die Stadtgemeinde Gänserndorf ist nicht Mitglied des „Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes“ im Bezirk Gänserndorf.

Das darf in Gänserndorf in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne:

Plastikflaschen für Getränke, Wasch- und Reinigungsmittel:
z.B. PET-Flaschen, Spülmittel, Weichspüler, Waschmittel
WICHTIG: Flaschen flachdrücken und umknicken!

Plastikflaschen für Körperpflegemittel
z.B. Shampoo-Flaschen, Duschgel-Flaschen

Getränkekartons
z.B. Gebrauchte Milch- und Saftverpackungen
WICHTIG: Flachdrücken!

Andere Leichtverpackungen
z.B. Joghurtbecher, Plastiksackerl und Tragetaschen, Kunststoffdeckel und Kunststoffverschlüsse, Kunststofftuben, Kunststoffkanister, Blisterverpackungen, Styropor-Verpackungen, Obst- und Fleischtassen aus Kunststoff, Kunststoffnetze, Jutesäcke, Holzsteigen, Biogene Verpackungen

Metalldosen
z.B. Getränkedosen, Konservendosen für Lebensmittel, Tiernahrung

Andere Metallverpackungen
z.B. Verschlüsse, Deckel, Tuben, Menüschalen aus Metall

Bitte alle Verpackungen sauber und restentleert in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack werfen.

Das darf nicht in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne

Andere Kunststoff- und Metallabfälle, welche keine Verpackungen sind, wie:
Einweg-Handschuhe (z.B. Latex), Bodenbeläge (z.B. Laminate), Rohre (z.B. PVC), Schlauchboote, Luftmatratzen, Schläuche (z.B. Gartenschläuche, Infusionsschläuche), Planen, Duschvorhänge, Spielzeug, Haushaltsgeräte, Gartengeräte, Eisenschrott, Elektro- und Elektronikgeräte, Werkzeugteile

Alle anderen Abfälle wie:
Restmüll, Verpackungen mit Restinhalten, Verpackungen aus anderen Werkstoffen, z.B. Glas, Papier (bitte in die richtigen Sammelbehälter), Sondermüll, wie z.B. Lackdosen mit Restinhalten (Bitte zur Problemstoffsammlung)

Wichtig

Diese Abfälle erschweren die Verwertung bzw. machen sie unmöglich.

Behälter und Gelbe Säcke mit stark verunreinigten Inhalten werden nicht entleert bzw. mitgenommen.

Das Einbringen von mit einer Presse verdichteten Verpackungsabfällen ist nicht zulässig!

Anlieferung von Lithium-Batterien zu unserer Deponie:

An unserer Deponie können Privathaushalte fast alle Arten von gebrauchten Batterien abgeben. Lediglich Lithium-Batterien von Elektroautos können wir nicht entgegennehmen. Diese sind über den Fahrzeughandel zu entsorgen. PKW-Starterbatterien sowie alle kleineren Lithium-Batterien (z.B. von Elektrofahrrädern, E-Scootern oder Handys) nehmen wir kostenlos entgegen.

Beachten Sie aber bitte, dass auch von gebrauchten Lithium-Batterien eine Brandgefahr ausgehen kann. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir daher, dass Sie die Pole dieser Batterien unmittelbar nach der Entnahme aus dem Gerät mit einem Klebeband zuklebenBeschädigte Batterien verpacken Sie bitte zusätzlich in einem Plastiksackerl. Derart gesicherte Batterien können Sie dann gerne zur unserer Deponie bringen.

Wie dürfen Li-Batterien gesammelt werden?

Kleine Li-Batterien dürfen mit anderen Gerätebatterien gemischt gesammelt werden. Die Sammlung kann im Plastikfass erfolgen, hierfür sind keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Es wird empfohlen, die Pole für alle Batteriegrößen abzukleben.

Große Li-Batterien müssen getrennt gesammelt werden,  in geeigneten, gekennzeichneten Bereichen und geeigneten Gebinden (im Li-Metallgebinde mit Inlay) unter Berücksichtigung des Brandschutzes.

Schadhafte Li-Batterien müssen getrennt gesammelt werden, in hierfür geeigneten, spezifisch gekennzeichneten Bereichen und geeigneten Gebinden (Li-Metallgebinde mit Inlay) unter Berücksichtigung des Brandschutzes .Des Weiteren ist zu beachten, dass jeder Akku in einen Kunststoffbeutel (Wandstärke > 150 µm) verpackt werden  muss.

Elektroaltgeräte mit großen Li-Batterien müssen ebenfalls getrennt gesammelt werden. Seit1.01.2018 müssen die Li-Batterien verpflichtend aus den Geräten entnommen werden (soweit dies problemlos möglich ist). Sollte eine Trennung von Li-Batterie und Gerät nicht problemlos möglich sein, so ist das gesamte Gerät separat von den anderen EAG (ohne Li-Batterien) zu sammeln.

Beschädigte und große Li-Batterien hierfür müssen geeignete Gebinde vorgesehen werden.

Alle entleerten Getränkekartons gehören in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack.

Künstliche Mineralfasern, bei denen das Vorliegen gefahrenrelevanter Eigenschaften (potentiell karzinogen) nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann sind als gefährliche Abfälle zu behandeln. Nachweislich keine gefahrenrelevante Eigenschaften weisen Künstliche Mineralfasern auf, die nach 1998 innerhalb der EU produziert wurden oder mit einem Gütesiegel wie RAL- oder EUCEB Gütesiegel gekennzeichnet sind oder für die ein analytischer Nachweis vorliegt, dass die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 7 „karzinogen“ nicht zutrifft.

Es kann davon ausgegangen werden, dass in Österreich noch in den nächsten 20-25 Jahren „alte“ gefährliche KMFs anfallen werden, da derzeit hauptsächlich Gebäude aus den Jahren vor 1970-80 abgebrochen werden.Anzumerken ist dabei, dass nach Ansicht des BMNT im Rahmen der Sammlung von Eternit/Asbestzement in einer Deponie die gemeinsame Sammlung von in Kleinmengen (aus Haushalten und haushaltsähnlichen Einrichtungen) angefallenen künstlichen Mineralfasern in untergeordneter Menge gemeinsam mit Eternit/Asbestzement zulässig ist. Die anschließende  Deponierung hat in diesen Fällen unter der gefährlichen Abfallart SN 31412 „Asbestzement“ zu erfolgen. Wichtig für den Transport, die Abgabe und die Zwischenlagerung in Deponien ist, dass die künstlichen Mineralfaserabfälle staubdicht verpackt sind, um sicherzustellen, dass es während der Beförderung wie bei der Abgabe und Zwischenlagerung in einer Deponie nicht zu einer Freisetzung von Fasern kommen kann. Die staubdichte Verpackung hat bereits am Anfallsort unter Einhaltung gesundheitlicher Schutzmaßnahmen zu erfolgen hat.

In der Deponie Gänserndorf wurde hierfür ein verschließbarer Container aufgestellt.

Jeden 1. Samstag im Monat werden Sondermüllsammlungen durchgeführt:

  • 8:00 – 9:00 Uhr am Marktplatz an der Bahnstraße
  • 9:05 – 10:00 Uhr bei der Volksschule Gänserndorf-Süd, Schulgasse 2

Als “Sondermüll” werden Abfälle bezeichnet, von welchen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen kann, wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.

z.B. Altlacke, Altfarben, Altöle (Motoröl, Getriebeöl), Medikamente (schwermetallhaltig – z.B. Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber, Selen, Zytostatica), Batterien (Autobatterien, Kleinbatterien), Spraydosen mit Restinhalten, Speiseöle bzw. –fette, Chemikalienreste, Leuchtstoffröhren und -lampen (dürfen nicht zerbrochen werden – die Gefährdung geht vom Leuchtgas aus), Elektroaltgeräte (Kühlgeräte, Fernseher, Computer, Waschmaschinen, Toaster, Rasierer, Haarföhne, elektrische Zahnbürsten, usw.).

Was ist Sperrmüll?

Alle sperrigen Abfälle, die üblicherweise in Haushalten anfallen und aufgrund ihrer Größe nicht in die normale Restmülltonne passen.

Wesentlichstes Merkmal ist die besondere Größe dieser Abfälle, z.B.: Polstermöbel und Matratzen, Teppiche und Teppichböden, Wasser– und Abwasserrohre aus Kunststoff, Fenster mit Glas etc.

Abfälle, welche in die Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und daher kostenpflichtig:

z.B. Bekleidung, Schuhe, Kinderspielzeug, Schläuche, kleine Rohre etc.

An der Deponie befinden sich zahlreiche Großcontainer für die unterschiedlichen Abfallarten, welche gemäß der gesetzlichen Vorschriften getrennt gesammelt werden müssen. So gelten z.B. Mineralwolle und XPS-Platten (Dämmstoffe) als gefährlicher Abfall und Holz muss in die Fraktionen “Lackiertes Holz aus dem Außenbereich (Altholz thermisch)” und “Unbehandeltes Holz (Altholz stofflich)” getrennt werden. Für Katonagen steht eine Kartonpresse zur Verfügung.

Wichtig: Sortieren Sie Ihre Abfälle bereits zu Hause vor, um die Abladezeiten an der Deponie zu verkürzen. Sie tragen dadurch bei, den Aufenthalt an der Deponie für alle angenehmer und entspannter zu gestalten.

Service

Gänserndorfer Haushalten (Hauptwohnsitz) werden bei der Anmeldung eines Neugeborenen 50 Säcke für Restmüll (Windelsäcke) kostenlos zur Verfügung gestellt. Pflegebedürftige GemeindebürgerInnen ab der Pflegestufe 4 erhalten eine 120-Liter-Restmülltonne kostenlos. Bereits vorhandene 120-Liter-Restmülltonnen können ohne Aufpreis gegen 240-Liter-Restmülltonnen getauscht werden. Unabhängig von dieser Regelung wird für jede bebaute Liegenschaft zumindest eine 120-Liter-Restmülltonne verpflichtend vorgeschrieben.

Die Windelsäcke verfügen über die Aufschrift “Stadtgemeinde Gänserndorf”. Sie können daher neben den Restmülltonnen gelagert werden und werden von der Abfuhrfirma mitgenommen.

Die kostenlosen Mülltonnen für Pflegefälle können unter der Tel.Nr. 02282 2651-16 oder der Mail-Adresse infrastruktur@gaenserndorf.at beantragt werden. Ein entsprechender Nachweis der Pflegestufe 4 ist vorzulegen.

An folgenden Standorten befinden sich Behälter mit Hundekotsackerl:

Gänserndorf Stadt
  • Hundeauslaufzone Gänserndorf-Stadt (Eichamtstraße)
  • Dr.-J.-Leisser-Gasse Ecke Augasse
  • Feldgasse/Fabriksgasse
  • Flurgasse/Quellengasse (Gehweg zur Strohgasse)
  • Funpark
  • Hafergrubenweg Spielplatz-Ecke Weg Volkschule
  • In den Weiden
  • Johann-Marschall-Straße/Bockfließerweg
  • Landschaftspark
  • Marktplatz Bahnstraße
  • Neugasse/Rosengasse
  • Protteser Straße Höhe Bauhofgasse
  • Protteser Straße (gegenüber vom Abenteuerspielplatz)
Gänserndorf Süd
  • Hundeauslaufzone Gänserndorf-Süd (Gut Siehdichfür)
  • Äußere Jochenstraße (Sportplatz)
  • Ecke Leopold Stadler Straße/Oed Aigenstraße
  • Ecke Leopold Stadler Straße/Silberwaldstraße
  • Hamsterweg
  • Waldspielplatz
  • Waldheimstraße (Kinderspielplatz)
  • Watzekgasse Kreuzung Silberwaldstraße
  • Watzekgasse/Oed Aigenstraße

Sollte einer oder mehrere dieser Behälter leer sein, bitten wir um Information an wirtschaftshof@gaenserndorf.at

Vielen Dank!

Gänserndorf Stadt Textilcontainer Glascontainer
Barbaraheim 1
Barbaraheimstraße 1
Haidlisse hinter Lidl 5
Hans-Kudlich-Gasse Parkplatz HAK 1
Hauptstraße Billa 2
Hofstetten OBI 2 2
Jahngasse Kulturhaus 2
Jahngasse Penny 1 1
Kreuzgasse Parkplatz 1 2
Rosengasse Spielplatz 3 2
Protteserstraße Fetter 1
Scheunengasse Parkplatz 2 2
Siebenbrunnerstraße Volksschule 1
Weikendorfer Straße Abgang zum Bahnhof 2 3
Umfahrungsstraße Nord bei CT/MRT Institut 1
Gänserndorf Süd Textilcontainer Glascontainer
Äußere Jochenstraße Sportplatz 2 2
Hochwaldstraße 37 1
Oed Aigenstraße neben Kiga Wolkenschiff 2 2
Resselgasse EVN 1 1
Deponie an der B8 2 4
Waldheimstraße 2 2
Waldweg 2 2