Abgaben & Gebühren

Die Ausgleichsabgabe für Abstellplätze von Kraftfahrzeugen beträgt seit 1.7.2016: €7.890,-

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bauamt unter 02282 2651-25 oder bauamt@gaenserndorf.at

Die Ausgleichsabgabe für Abstellplätze von Fahrrädern beträgt seit 1.7.2016 : € 798,-

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bauamt unter 02282 2651-25 oder bauamt@gaenserndorf.at

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bauamt unter 02282 2651-25 oder bauamt@gaenserndorf.at

Berechnung:

Wurzel der Grundstücksfläche x Einheitssatz (€ 810,00– ab 1.1.2024) x Bauklassenkoeffizient

BAUKLASSE, BAULAND BAUKLASSENKOEFFIZIENT
BK 1

BK 2

BK 3

BK 4

BK 5

BK 6

1,00

1,25

1,50

1,75

2,00

2,25

In Industriegebieten ohne

Bauklassenfestlegung

2,00

Anmerkung:

Die Aufschließungskosten beziehen sich auf die Errichtung einer Fahrbahnhälfte, eines Gehsteiges, einer Oberflächenentwässerung und einer Straßenbeleuchtung. Sie haben mit Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühren sowie mit den Gebühren für den Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nichts zu tun.

Hinweis: Die Aufschließungsabgabe ist verfassungsrechtlich bzw. finanztechnisch jedoch als „Steuer“ zu betrachten, was bedeutet, dass daran keine konkreten Gegenleistungen geknüpft sind.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bauamt unter 02282 2651-25 oder bauamt@gaenserndorf.at

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Infrastruktur unter 02282 2651-46 oder infrastruktur@gaenserndorf.at

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bürgerservice unter 02282 2651-26 oder buergerservice@gaenserndorf.at

Die Hundeabgabe beträgt jährlich € 50 + € 0,60 (Marke) pro Hund.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Bullterrier, Pit Bull, Steffordshire Terrier – alle Schläge, Rottweiler, Dogo Argentino, Bandog, Tosa Inu) beträgt jährlich die Hundeabgabe € 119 + € 0,60 (Marke) pro Hund.

Für Nutzhunde beträgt jährlich die Hundeabgabe € 6,54 + € 0,60 (Marke) pro Hund.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bürgerservice unter 02282 2651-26 oder buergerservice@gaenserndorf.at

Interessentenbeitrag gemäß § 13 NÖ Tourismusgesetz 2010 LGBl 7400-0

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Finanzen unter 02282 2651-15 oder finanzen@gaenserndorf.at

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bauamt unter 02282 2651-50 oder bauamt@gaenserndorf.at

Abgaben- bzw. Gebührenart Gebührenhöhe
Wasserbezugsgebühr € 1,76 / m³
Wasseranschlussabgabe € 9,46 / m² Berechnungsfläche
Bereitstellungsgebühr (Miete für m³/h Zähler) € 38,50 / m³ pro Jahr

Beispiel Bereitstellungsgebühr (Zählermiete):
Wasserzähler mit einer Nennbelastung von 3m³/h (normaler Hauswasserzähler) = 38,50 x 3 m³ ergibt den Jahresbetrag von € 115,50;
d.s. € 28,88 pro Quartal

Alle Preise inkl. 10 % USt.
Gültig ab: 01.10.2023

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Infrastruktur unter 02282 2651-18 oder infrastruktur@gaenserndorf.at

Förderungen

„Gans hilfreich“ ist eine Unterstützungsleistung der Stadtgemeinde Gänserndorf für einkommensschwache Gänserndorfer*innen und ihre Familien.

Jeder anspruchsberechtigte Haushalt verfügt über einen Unterstützungsbetrag,

der für die Begleichung von

  • Eintritten bei gemeindeeigenen Veranstaltungen
  • Geldleistungen an gemeindeeigene Institutionen, Gemeindeabgaben und Gebühren
  • Mitgliedsbeiträge und Eintritte von in der Gemeinde ansässigen Sport- und Bildungsvereinen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahren

verwendet werden kann.

„Gans hilfreich“ bietet damit eine umfassende und dennoch individuelle Förderung verschiedenster Bereiche des täglichen Lebens.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bürgerservice unter 02282 2651-26 oder buergerservice@gaenserndorf.at