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gem. NÖ Spielautomatengesetz 2011, Abschnitt 4
Informationen erhalten Sie unter 02282/2651–15 (Hr. Pleininger) bzw. per Email an finanzen@gaenserndorf.at.

MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
Anschrift(erforderlich)
Nachstehend komme ich meiner Verpflichtung im Sinne des § 26 des NÖ Spielautomatengesetzes 2011 nach und erkläre hiermit, dass
nachstehend anzuführende Apparate gem. NÖ Spielautomatengesetz 2011
betrieben / nicht mehr betrieb(erforderlich)
werden.
Die Vergnügungsabgabe für den öffentlichen Betrieb von Vergnügungsapparaten gem. NÖ Spielautomatengesetz 2011 beträgt gemäß Verordung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gänserndorf für: Geschicklichkeitsapparate € 5,00, für Schauapparate € 5,00, für Scherzapparate € 5,00, für sonstige Speilapparate € 25,00 und für Vorrichtungen zur Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen € 5,00 je Apparat und begonnenem Kalendermonat.