Eine verbindliche Anmeldung ist erst mit der Hauptwohnsitzmeldung eines Erziehungsberechtigen und des Kindes möglich!

* Diese Felder werden mindestens benötigt um Ihre Angaben verarbeiten zu können.

Informationen erhalten Sie bei Fr. Katharina Rothwangl unter 02282/2651-43 bzw. katharina.rothwangl@gaenserndorf.at oder bei Fr. Elisabeth Veit unter 02282/2651-29 bzw. elisabeth.veit@gaenserndorf.at.

  • Angaben zum Kind

  • Benötigte Kindergartenzeit:
  • :
  • :
  • Angaben zur Mutter

  • Angaben zum Vater

  • Weitere Information

  • Frühestmöglicher Eintritt ab dem vollendeten 2. Lebensjahr.
  • Ich bestätige, dass das zum Kindergartenbesuch angemeldete Kind und mindestens ein Elternteil (Erziehungsberechtigter) in Gänserndorf zum Zeitpunkt des Kindergarteneintrittes mit Hauptwohnsitz gemeldet sein werden und hier auch tatsächlich wohnen (Mittelpunkt des Lebensinteresses).

    Weiters muss das Kind zum Zeitpunkt des Kindergarteneintrittes das 2. Lebensjahr vollendet haben.